Smart Hospital - Auf dem Weg zum intelligenten Krankenhaus
Wir befinden uns – gemeinsam mit unseren Patientinnen und Patienten – auf dem Weg, unsere Klinik in ein intelligenteres, digitaleres Krankenhaus zu transformieren.
Den Anstoß für diese Entwicklung gibt das Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG). Es wurde ins Leben gerufen, um die Digitalisierung und technologische Ausstattung in Krankenhäusern voranzubringen. Ziel ist eine moderne, effiziente und patientenzentrierte Gesundheitsversorgung.
Die Mittel des KHZG werden sowohl durch den Bund als auch durch die Länder aufgebracht. Der Bund stellt 3 Milliarden Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bereit. Ergänzend dazu übernehmen die Länder oder Krankenhausträger 30 Prozent der jeweiligen Investitionskosten, was rund 1,3 Milliarden Euro entspricht. Insgesamt stehen damit bis zu 4,3 Milliarden Euro für den Krankenhauszukunftsfonds (KHZF) zur Verfügung.
Gefördert werden durch das KHZG zahlreiche Maßnahmen zur Digitalisierung und Modernisierung, auch zur Verbesserung der Informations- und Cybersicherheit. Dazu zählen unter anderem die Einführung von Patientenportalen zur Erleichterung der Kommunikation und Transparenz, die Digitalisierung von Pflege- und Behandlungsdokumentationen sowie die Einrichtung klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme unter anderem zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit. Diese Systeme sollen nicht nur die medizinische Versorgung optimieren, sondern auch die Arbeitslast des medizinischen Personals reduzieren.
Unser Krankenhaus hat Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsgesetz erhalten, um diese Ziele umzusetzen. Damit setzen wir entscheidende Schritte, um unser Haus zu einem intelligenten Krankenhaus weiterzuentwickeln. Wir freuen uns, durch diese Förderung einen wichtigen Beitrag zur Zukunft der Gesundheitsversorgung leisten zu können.
Gemeinsam gestalten wir eine moderne, zukunftsorientierte Medizin.
Willkommen in der Welt des Smart Hospitals!
Geförderte Projekte/Fördertatbestände
Fördertatbestand 2
Patientenportale
(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 KHSFV): Patientenportale sollen zukünftig den Kommunikationsaufwand reduzieren, den Austausch von Informationen beschleunigen und die Versorgungsqualität für Patientinnen und Patienten verbessern. Insbesondere geht es um die Bereiche digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowie das Entlassungs- und Überleitungsmanagement zu nachgelagerten Leistungserbringern.
Fördertatbestand 3
Digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation
(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 3 KHSFV): Das Ziel dieser Förderung ist, die Verfügbarkeit der Pflege- und Behandlungsdokumentation zu erhöhen und gleichzeitig den Aufwand für die Erstellung zu verringern. Bei diesem Fördertatbestand werden zwei Themenschwerpunkte betrachtet: digitale Pflege- und Behandlungsdokumentation und Systeme zur automatisierten und sprachbasierten Dokumentation.
Fördertatbestand 5
Digitales Medikationsmanagement
(§ 19 KHSFV Absatz 1 Satz 1 Nr. 5 KHSFV): Ziel ist es, die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) in Krankenhäusern durch Maßnahmen eines digitalen Medikationsmanagements zu erhöhen. Hierzu sind die durchgehende digitale Dokumentation der Medikation in interoperablen Systemen sowie die ständige Verfügbarkeit dieser Informationen für alle am Behandlungsprozess Beteiligten erforderlich.
